Potsdamer Konferenz - Forum IV

Dr. Larissa Klinzing

Stand und Perspektiven der Frauenförderung in der Wissenschaft nach dem Auslaufen des Hochschulsonderprogramms III

Die Frauenförderung im Rahmen der Hochschulsonderprogramme und der gemeinsamen Aktivitäten des Bundes und der Länder ist und bleibt noch auf längere Sicht eine der zentralen und unentbehrlichen Grundlagen für die beachtlichen und leider immer noch bescheidenen Erfolge der Realisierung der Chancengleichheit im Wissenschaftsbereich. Dieser Prozess wird von Anfang an von der GEW kritisch begleitet.

Mit der Entscheidung der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung vom 25.10.1999 über die Nachfolgemaßnahmen des HSP III verbindet die GEW nicht nur besondere Erwartungen an die Rot-Grüne Koalition. Wir erhoffen uns, dass die GEW-Vorschläge für die weitere Entwicklung der Frauenförderung in der Wissenschaft positiv in die politische Praxis aufgenommen werden und die Kommunikation zwischen politisch Verantwortlichen und der GEW an Kontinuität und Produktivität gewinnt.

In meinem Beitrag möchte ich die bisherigen Schwerpunkte des HSP III und dann die frauenpolitischen Forderungen der GEW hinsichtlich des BLK-Beschlusses vom 25.10.1999 zu den Nachfolgemaßnahmen vorstellen.

Das Hochschulsonderprogramm III (HSP III) ist das erste Sonderprogramm des Bundes und der Länder für den Wissenschaftsbereich, das sowohl für die alten wie auch für die neuen Bundesländer gilt. Sein Finanzvolumen beträgt 3,6 Mrd. DM für fünf Jahre. Davon entfallen

  • I57,67 % auf den Bund (2,076 Mrd. DM) und
  • 42,33 % auf die Länder (1,52 Mrd. DM).
Die GEW fordert, dass die Reduzierung der Ländermittel bei der Finanzierung der Nachfolgemaßnahmen nicht dazu führt, dass diese Mittel dem Wissenschaftsbereich gänzlich entkommen. Hier muss die Forderung heißen, dass die nichtverbrauchten Mittel für die Kofinanzierung der HSP-Nachfolgemaßnahmen in den Länderhaushalten dem Wissenschaftsbereich erhalten bleiben.

Das Programm läuft zum 31.12.2000 aus. In diesem Programm waren 200 Mio. DM für spezielle Maßnahmen der Frauenförderung verankert. Darüber hinaus sollten insgesamt 20 % der Gesamtsumme des Programms für die Frauen ausgegeben werden. Nach der Vereinbarung zum HSP III sind das 720 Mio. DM für die gesamte Laufzeit. Diese Eckzahl, umgerechnet auf die jährliche Beteiligung des Bundes, macht etwa 70 Mio. DM aus. Im Hochschulsonderprogramm III waren darüber hinaus vier weitere Schwerpunkte verankert:

  • Die Verbesserung der Strukturen im Hochschulbereich - mit dem Finanzvolumen von 1,337 Mrd. DM,
  • die Weiterentwicklung des Fachhochschulbereichs - mit dem Volumen von 600 Mio. DM,
  • die Verstärkung europäischer und internationaler Zusammenarbeit - 420 Mio. DM und
  • die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses - mit 865 Mio. DM.
In der Koalitionsvereinbarung zwischen Bündnis 90/DIE GRÜNEN und der SPD war verbindlich vereinbart, dass nach dem Auslaufen des HSP III die Förderung der Wissenschaftlerinnen gesichert wird. Ebenfalls in dem Beschluss der Bundesregierung zum Aktionsprogramm "Frau und Beruf" ist festgehalten worden, dass, einerseits "Das Leitprinzip der Chancengleichheit durchgängig in allen Maßnahmen und Programmen in Wissenschaft und Forschung einbezogen wird; die Umsetzung im Rahmen von Fortschrittsberichten transparent gemacht wird" und andererseits "gemeinsam mit den Ländern die Förderung von Frauen in Lehre und Forschung mit speziellen Maßnahmen unter Weiterentwicklung der Instrumente des Hochschulsonderprogramms III (HSP III) fortgesetzt wird. Ziel soll eine deutliche Erhöhung der Frauenanteile an den Professuren sein. Angestrebt wird ein Anteil von 20 Prozent bis zum Jahre 2005."

Die Finanzministerkonferenz hat Ende September 1999 festgestellt, dass der Bund die bisherigen Maßnahmen des HSP III in Höhe von rund 425 Mio. DM jährlich nur mit einem Betrag von rund 236 Mio. DM fortführen will. Das heißt, dass nur in dieser Höhe dann auch die Landesmittel zur Verfügung gestellt werden. Die darüber hinausgehenden Mittel bis zu der Höhe von etwas über 400 Mio. DM insgesamt sind als reine Bundesprojektmittel vorgesehen, die nach dem Wettbewerbsprinzip ausgegeben werden. Voraussichtlich soll das Gesamtvolumen der HSP-Nachfolgemaßnahmen (HSPN) 2,121 Mrd. für 6 Jahre betragen. Davon entfallen

  • 1,203 Mrd. auf den Bund und
  • 918 Mio. auf die Länder.
Damit ist es eigentlich klar, dass zwar eine Reduzierung des Finanzvolumens des Hochschulsonderprogramms vorgenommen wird, aber offensichtlich keine angekündigte Absage an dem Instrumentarium der Sonderprogramme für den Hochschulbereich stattfindet.

Um die angekündigte Zielmarke von 20 % Professuren von Frauen bis zum Jahr 2005 zu erreichen, müssen mindestens 30 % aller neu zu besetzenden bzw. frei werdenden Professuren in den nächsten Jahren an die Frauen gehen. Da vielerorts die frei werdenden Professuren gesperrt oder gestrichen werden, muss die Forderung heißen: "Jede zweite Professur an eine Frau!"

Was die Finanzierungsquelle dieser neuen Programme anbetrifft, so ist es hier noch nicht klar, woher die ca. 400 Mio. DM jährlich im Bundeshaushalt kommen. Rein rechnerisch entspricht die Summe der Höhe der Einsparung, die aus der Verlagerung der BAföG-Finanzierung auf die Ausgleichsbank entstehen. Da aber gleichzeitig auch das Geld für die große BAföG-Reform benötigt wird, ist die Gesamtfinanzlösung noch nicht erkennbar.

Für die GEW ist es aber wichtig, dass die Reduzierung der Ländermittel bei der Finanzierung der Nachfolgemaßnahmen nicht dazu führt, dass diese Mittel dem Wissenschaftsbereich gänzlich entkommen. Hier muss die Forderung heißen, dass die nichtverbrauchten Mittel für die Kofinanzierung der HSP-Nachfolgemaßnahmen in den Länderhaushalten dem Wissenschaftsbereich erhalten bleiben. Es gibt bereits die Ankündigung des Wissenschaftssenators von Berlin, die Länder-Kofinanzierungsmittel für HSPN insgesamt nicht mehr von der Seite des Landes zur Verfügung zu stellen, sondern diese aus den Hochschulhaushalten zu holen.

Da aber die bisherigen Landesmittel zur Kofinanzierung des Hochschulsonderprogramms III in allen Ländern keine zusätzlichen, sondern reine "Verrechnungsmittel" waren, die bereits in den Hochschul- und Wissenschaftshaushalten der Länder verankert waren, bedeutet es, dass mit dem Auslaufen des HSP III erhebliche Lücken in den Hochschulhaushalten entstehen werden können. Die Frauenförderung an den Hochschulen trifft diese Reduzierung doppelt.

Einmal durch die Reduzierung der Ländermittel, zum anderen durch die neue Struktur der HSP-Nachfolgemaßnahmen. In den HSP Nachfolgemaßnahmen ab dem Jahre 2001 stehen lediglich 30 Mio DM jährlich (statt - wie bisher - 70 Mio. DM) seitens des Bundes für die speziellen Maßnahmen der Frauenförderung zur Verfügung. Diese Größe ist um 10 Mio DM höher als in den bisherigen speziellen frauenfördernden Maßnahmen des Hochschulsonderprogramms III. Da aber für alle anderen Programmteile die verbindliche Regelung von 20 % der personenbezogenen Mittel für die Frauenförderung nicht mehr greift, bedeutet das mit großer Wahrscheinlichkeit eine erhebliche Reduzierung.

Die neue inhaltliche Definition der anderen Programmteile der HSPN, wie das Programm "Neue Medien" mit dem Schwerpunkt der Entwicklung von Soft- und Hardware sowie des Programms zur Förderung der strukturellen Innovation im Hochschulbereich führt dazu, dass auch dort kaum Möglichkeiten zur Verstärkung der verbindlichen Zusagen der Mittel für die Frauenförderung erfolgen kann. Damit wird die Kluft zwischen der verbrieften Notwendigkeit der besonders starken Förderung der Frauen gerade im postdoktoralen Bereich in der Zeit des Generationswechsels an den Hochschulen (etwa bis zum Jahre 2005) und den dafür vorgesehenen Instrumenten und Mitteln deutlich.

Um die angekündigte Zielmarke von 20 % Professuren von Frauen bis zum Jahr 2005 zu erreichen, müssten nach Berechnung des Vorstandsbereiches mindestens 30 % aller neu zu besetzenden bzw. frei werdenden Professuren in den nächsten Jahren an die Frauen gehen, wenn man davon ausgeht, dass z. Zt. der Anteil der Professorinnen bei ca. 9 % liegt und die jährliche Berufungsrate von Frauen ca. 15 % beträgt. Da vielerorts die freiwerdenden Professuren gesperrt oder gestrichen werden, muss die Forderung heißen: "Jede zweite Professur an eine Frau!"

Summa summarum machen die bisherigen Planungen und die vorliegenden Beschlüsse zu den Nachfolgemaßnahmen HSP III wenig Hoffnung, dass tatsächlich für die Frauenförderung mehr als bisher getan wird. Auch die Verpflichtung der Bundesregierung, das Mainstreaming als durchgehendes Prinzip in die Programme des Bundes einzubinden, geht bislang nicht auf. Dabei stellt das am 25. Oktober zu beschlossene Programmpaket eine der zentralen Säulen der Förderung der Wissenschaftsentwicklung für die nächsten Jahre dar. Nach der eingehenden Diskussion innerhalb und außerhalb der GEW sind folgende Forderungen in unserer Gewerkschaft beschlossen worden:

"Frauenpolitische Forderungen der GEW für die Nachfolgemaßnahmen zum Hochschulsonderprogramm III.

I.
Grundsätzliche Vorbemerkung:

  1. Die GEW erwartet von der Bundesregierung, dass die Festlegung in der Koalitionsvereinbarung zwischen Bündnis 90/DIE GRÜNEN und der SPD und die Festlegung in dem Aktionsprogramm der Bundesregierung "Frau und Beruf" im Abschnitt VII "Chancengleichheit von Frauen und Männern in Forschung und Lehre" in den Nachfolgemaßnahmen zum Hochschulsonderprogramm III konkret und nachvollziehbar umgesetzt werden. Diese Beschlüsse müssen ohne jegliche Abstriche sowohl im Mainstreaming-Ansatz als auch bei den speziellen Frauenfördermaßnahmen ihren Niederschlag finden.
  2. Damit die historische Chance des anstehenden Generationenwechsels an Forschungsinstituten und Hochschulen nicht vertan bleibt, und das bescheidene Ziel zur Erreichung des zwanzigprozentigen Anteils der Frauen an den Professuren erreicht werden kann, ist ein Gesamtpaket von verbindlichen Festlegungen in allen Programmen des Bundes und der Länder notwendig. Die Messlatte darf - nach Meinung der GEW - nicht unter den bisherigen Aufwendungen des HSP III für die Frauenförderung liegen. Dazu ist einerseits eine deutliche Erhöhung des neuen "Programms zur Förderung der Chancengleichheit für Frauen in Forschung und Lehre" notwendig. Andererseits sind verbindliche Festlegungen zu den frauenfördernden Auflagen in allen anderen, entweder vom Bund alleine oder von Bund und Ländern gemeinsam durchzuführenden Fachprogrammen unabdingbar. Die GEW kritisiert mit Nachdruck, dass die in den Bund-Länder-Fachprogrammen vorgenommene Quotierung von 40 % als unverbindliche Absicht beschlossen wurde. Dabei ist diese Quote nicht einmal auf solche wichtigen Programme wie das Emmy-Noether-Programm und die Nachwuchsförderung für außeruniversitäre Forschungseinrichtungen erweitert worden. Bei den ohnehin reduzierten Mitteln für die Frauen in den HSP-Nachfolgemaßnahmen ist den Ländern die Möglichkeit eröffnet worden, bis zu 20 % der Mittel für andere Programme zu verschieben, was die GEW ebenfalls nicht gutheißen kann.
  3. Von den Ländern fordert die GEW die freiwerdenden Kofinanzierungsanteile nach dem Auslaufen des HSP III zielgerichtet zur Sicherstellung der bisherigen Bemühungen der Länder zur Frauenförderung an den Hochschulen und darüber hinaus zur Aufstockung der Haushaltsmittel der Hochschulen zum Zwecke der Frauenförderung zu binden und nicht auf den Opferaltar der Haushaltskonsolidierung der Länder zu werfen.
  4. Die bisherigen Erfahrungen mit den Hochschulsonderprogrammen und der praktischen Realisierung der Zielvorgaben für die Frauenförderung machen es erforderlich, dass bereits im Vereinbarungsstadium verbindliche Regelungen für Controlling und externe Evaluation aller Programmteile festgelegt werden müssen. Viele ungewünschte Mitnahmeeffekte bei den bisherigen Hochschulsonderprogrammen wären zu vermeiden gewesen, wenn von vornherein die Regelungen zur internen und externen Evaluation verpflichtend vereinbart gewesen wären.
  5. In Anbetracht der neuen Förderstruktur und eines voraussichtlich deutlich kleineren Finanzvolumens der frauenfördernden Maßnahmen in dem Nachfolgeprogramm fordert die GEW, alle nichtverbrauchten Haushaltsmittel aus einzelnen Programmteilen zweckgebunden für die Frauenförderung einzusetzen.

II.
Forderungen an die gemeinsamen Bund-Länder-Programme

1.
Programm zur Förderung der Chancengleichheit für Frauen in Forschung und Lehre

Die GEW unterstützt die Entscheidung des Bundes und der Länder im Rahmen dieses neuen Programms einen klaren Schwerpunkt auf die Frauenförderung im Post-Doc-Bereich zu legen. In diesem Zusammenhang wird erneut die GEW-Forderung gestellt, dass in diesem Bereich die Nachwuchsförderung sowohl für Frauen wie auch für Männer ausschließlich auf Stellenbasis erfolgen muss. Die Altersgrenzen lehnt die GEW ab. Sollten in der Promotionsförderung Stipendien angeboten werden, so gilt es hier ebenfalls: Abschaffung von Altersgrenzen sowie der Regelung der Anrechnung von Einkommen der Lebenspartner auf die Höhe des Stipendiums.

Die GEW unterstützt die Absicht des Bundes und der Länder, die Laufzeit dieses Programms gegenüber dem Hochschulsonderprogramm III aufzustocken und auf sechs Jahre festzulegen. Sie weist allerdings daraufhin, dass auch diese Laufzeit für die Maßnahmen, die nach 2003 beginnen sollen, problematisch bleibt und zwangsläufig zu "Förderlücken" nach dem Auslaufen dieses Programms führen. Deswegen fordert die GEW, spätestens im Jahre 2003 verbindliche Aussagen zur Fortsetzung der Fördermaßnahmen im Bereich der Frauenförderung zu treffen, da auch nach 2006 von einer faktischen Gleichstellung von Frauen und Männern im Wissenschaftsbereich und insbesondere bei den Professuren nicht ausgegangen werden kann.

Die Regelungen für die verbindlichen Maßnahmen zur externen Evaluation und Controlling der Nachfolgemaßnahmen dürfen nicht alleine auf dieses viel zu klein bemessene Programmteil reduziert, sondern müssen entsprechend dem Mainstreaming-Ansatz auf alle Programmteile bezogen werden.

Die GEW fordert, spätestens im Jahre 2003 verbindliche Aussagen zur Fortsetzung der Fördermaßnahmen im Bereich der Frauenförderung zu treffen, da auch nach 2006 von einer faktischen Gleichstellung von Frauen und Männern im Wissenschaftsbereich und insbesondere bei den Professuren nicht ausgegangen werden kann.

2.
Programm zur Förderung der Entwicklung von Fachhochschulen

Die GEW erwartet, dass in diesem Programm, das von Bund und Ländern gemeinsam finanziert und durchgeführt werden soll, klare Impulse für die Frauenförderung an den Fachhochschulen ausgehen. Dazu gehört z.B. die Förderung von Maßnahmen zur Entwicklung von zukunftsorientierten Studiengängen, insbesondere solcher, die zur deutlichen Erhöhung des Frauenanteils an den Fachhochschulen führen.

Bei den Maßnahmen zur Förderung von Fachhochschulabsolventen in der Forschung fordert die GEW klare Quoten, um den Fachhochschulen die beschleunigte Herausbildung des eigenen wissenschaftlichen weiblichen Nachwuchses zu ermöglichen. Die Quotenregelungen sollen mindestens dem Beschluss der Bund-Länder-Kommission vom 2. Juli 1997 zur Frauenförderung entsprechen und sich an die vorherige Qualifikationsstufe bzw. Studienabschluss richten.

Auch hier geht die GEW davon aus, dass ein beachtlicher Teil dieser Förderung auf Stellenbasis und in der Verantwortung der Fachhochschulen zum Zwecke der Frauenförderung eingesetzt wird. Bei den Maßnahmen zum Personalaustausch zwischen Wissenschaft und Praxis (nicht nur Wirtschaft) erwartet die GEW ebenfalls verbindliche Regelungen zur gezielten Förderung von Frauen an den Fachhochschulen.

3.
Programm zur Förderung innovativer Forschungsstrukturen in den neuen Ländern und in Berlin

Bei den personenbezogenen Mitteln dieses Programmteils fordert die GEW, dass die Frauenanteile (nach Fächern) die bisherigen Frauenanteile in den neuen Bundesländern nicht unterschreiten, und darüber hinaus ein weiterer Beitrag zum Erhalt eines qualifizierten Forschungspotentials von Frauen, insbesondere in den naturwissenschaftlichen Fächern, geleistet wird.

4.
Programm zur Förderung struktureller Innovationen im Hochschulbereich

Die GEW erwartet eine Präzisierung der inhaltlichen Schwerpunkte dieses Programmteils hinsichtlich der Sicherung der tatsächlichen Chancengleichheit von Frauen und Männern an den Hochschulen. Es liegt auf der Hand, dass in diesem Programmteil die Festlegung des Aktionsprogramms der Bundesregierung "Frau und Beruf" ("Die Bundesregierung will die Förderung der Chancengleichheit als ein ausschlaggebendes Kriterium bei der Auftrags- und Finanzzuweisung im Hochschulbereich verankern") ihre Umsetzung finden muss. Auch für Graduiertenstudien muss die Quotierung aus dem BLK-Beschluss vom 02.07.97 greifen.

III.
Forderungen an die HSP III-Maßnahmen, die von Bund und Ländern gemeinsam bzw. vom Bund alleine als Daueraufgabe fortgeführt werden

Die Maßnahmen der Begabtenförderung und der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses werden nicht mehr im Rahmen eines Hochschulsonderprogramms fortgeschrieben. Die GEW unterstützt, dass diese Maßnahmen als Daueraufgabe von Bund bzw. von Bund und Ländern gemeinsam wahrgenommen werden. Die bisherigen Erfahrungen machen deutlich, dass gerade in diesem Bereich die Zielsetzungen einer deutlichen Erhöhung der Frauenanteile nicht zufriedenstellend gegriffen haben. Hier muss eine neue Qualität der Verbindlichkeit hinsichtlich der Frauenförderung angestrebt werden.

Bei den Graduiertenkollegs, bei der Habilitationsförderung einschließlich des Emmy-Noether-Programms sowie in der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses an außeruniversitären Forschungseinrichtungen muss der Bund die Quotierungsregelung des Beschlusses der Regierungschefs vom 03.07.1997 umsetzen bzw. finanzielle Anreize für solche Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen schaffen, die Erfolge in der Förderung des weiblichen Nachwuchses aufweisen.

Bei dem Emmy-Noether-Programm der DFG fordert die GEW eine Veränderung des Programms, damit auch die geisteswissenschaftlichen und künstlerischen Fächer dieses Programm zur Förderung ihres Nachwuchses verstärkt nutzen können. Das jetzige Programm ist überwiegend auf die Besonderheiten der naturwissenschaftlichen Fächer ausgerichtet. Das Emmy-Noether-Programm hat bislang keine verbindliche frauenfördernde Auflagen.

Das steht im Widerspruch zu der Verpflichtung der Bundesregierung, in allen Programmen im Wissenschaftsbereich solche Regelungen zu verankern. In der Habilitationsförderung fordert die GEW grundsätzlich die Förderung auf der Basis von Stellen fortzusetzen, um insbesondere den jungen Frauen die verlässliche Lebensplanung zu ermöglichen. Dabei muss auch eine Regelung für Quotierung gefunden werden.

Ein besonderes Problem stellt die Personalstruktur an den außeruniversitären Forschungseinrichtungen dar, die im Regelfall frauenfördernde Maßnahmen nach einer einmaligen fünfjährigen Befristung verhindert. Hier ist ein nicht nur auf ein Haushaltsjahr begrenztes Stellenprogramm zur Förderung des weiblichen wissenschaftlichen Nachwuchses - in Anlehnung an den Vorschlag des Wissenschaftsrats zu "Exzellenzzentren" dringend geboten.

Bei der institutionellen Förderung der außeruniversitären Forschungseinrichtungen und der wissenschaftlichen Stiftungen oder bei DAAD muss der Bund bei den Beschlussfassungen zu deren Haushalten bzw. in den Bewilligungsbescheiden Auflagen zur Verbesserung der Frauenförderung machen. Dies gilt auch für die Maßnahmen der europäischen und internationalen Zusammenarbeit."


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Einführung/Thesenpapier/
Bericht

- Christa Cremer-Renz, Klaus Faber
- Prof. Dr. Klaus Landfried
- Prof. Dr. Sigrid Metz-Göckel
- Barbara Stolterfoht

Round-Table 1:
Frauen und Männer in Hochschulen und Forschungseinrichtungen
- Dr. Peter Döge
- Dr. Barbara Hartung
- Dr. Larissa Klinzing
- Dr.-Ing. Karl-Heinrich Steinheimer

Round-Table 2:
Wissenschaft in Ost und West
- Gerd Köhler
- Prof. Dr. Barbara Riedmüller
- Jutta Schmidt
- Klaus Faber
- Tilo Braune